Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäfts­bedin­gun­gen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen AIMOTION und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“), welche Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind,  zu Stande kommenden Verträge/Aufträge. Sie gelten auch bei Online-Bestellungen über die Internetseite www.casambi-aimotion.de (im Folgenden „Website“).
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt AIMOTION nicht an, es sei denn, AIMOTION hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden AIMOTION gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  4. Jede Annahme von Waren und/oder Diensten durch den Kunden bewirkt die uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Möglichkeit, die Annahme der Verkaufsbedingungen auf eine andere Art als die Annahme von Waren/Diensten nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden.

 

§ 2 Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

  1. AIMOTION bietet Komponenten für die Lichtsteuerung (im Folgenden „AIMOTION-Komponenten“) sowie damit einhergehende Beratungs- und Programmierdienstleistungen. Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
  2. Programmierdienstleistungen vor Ort beim Kunden oder per Fernwartung sind ausdrücklich kein Bestandteil des Kaufvertrages über AIMOTION-Komponenten, sondern müssen separat beauftragt und vergütet werden.
  3. AIMOTION erbringt die Dienstleistung nach aktuellem Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter. Während der Auftragserledigung kann AIMOTION eine eingesetzte Person durch eine andere ersetzen. Eine eventuell erforderliche Einarbeitungszeit geht zu Lasten von AIMOTION. Der Kunde kann den Austausch von Personal nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihm die Fortsetzung der Leistungsannahme unzumutbar macht. Die Kosten für den Austausch gehen zu Lasten von AIMOTION.
  4. Internet/W-LAN und Strom sind ebenfalls nicht im Leistungsumfang der AIMOTION-Komponenten enthalten, sondern müssen vom Kunden gesondert von seinem jeweiligen Anbieter erworben werden.
  5. Soweit schutzrechtsfähige Arbeitsergebnisse jeder möglichen Art (z.B. Urheberrecht, Patente, Gebrauchsmuster etc.) im Rahmen der Beratungs-, Planungs- oder Programmierdienstleistungen entstehen, stehen sie AIMOTION zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit der Mitarbeiter von AIMOTION begründet wurden.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von AIMOTION sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Ist die Bestellung des Kunden gem. § 145 BGB als verbindlicher Antrag zum Vertragsabschluss zu qualifizieren, so ist AIMOTION berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
  3. Erfolgt innerhalb der Annahmefrist keine Reaktion durch AIMOTION, so kann das Schweigen nicht als Annahme gewertet werden. Die Annahme einer Bestellung ist nur wirksam, wenn sie in Textform erteilt wird. Der Inhalt richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und/oder Erweiterungen des Liefer- bzw. Leistungsumfanges, die sich bei Ausführung der jeweiligen Bestellung als erforderlich erweisen, bleiben vorbehalten.
  4. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von AIMOTION in Textform zustande.
  5. Nach Vertragsschluss ist der Kunde nicht berechtigt, ohne Zustimmung von AIMOTION Bestellungen zu ändern oder zu stornieren.

 

§ 4 Bestellvorgang

Bestellungen per E-Mail

  1. Per E-Mail eingehende Bestellungen an AIMOTION gelten als rechtsverbindlich, sobald dem Kunden per E-Mail eine entsprechende Auftragsbestätigung sowie diese AGB zugesandt wurden, aus der Preise und Lieferbedingungen hervorgehen. Im Übrigen gilt § 3 Ziffer 4.

Online-Bestellungen

  1. Die Darstellung der AIMOTION-Komponenten auf der Website stellt kein rechtlich bindendes, sondern ein unverbindliches Angebot an den Kunden dar, bei AIMOTION Ware zu bestellen. Durch Absenden der Bestellung mittels des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  2. Die Annahme des Angebotes durch AIMOTION im Rahmen einer Bestellung über den Online-Shop erfolgt durch den Eingang der Auftragsbestätigung in Textform bei dem Kunden, die spätestens innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat. Die zuvor automatisch erzeugte E-Mail-Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei AIMOTION eingegangen ist.
  3. Die Entscheidung darüber, ob eine Bestellung von AIMOTION angenommen wird, liegt im freien Ermessen von AIMOTION. Sofern eine Bestellung aus irgendeinem Grund nicht angenommen werden kann, teilt AIMOTION dies unverzüglich mit; bereits geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall erstattet. Wird eine Bestellung von AIMOTION abgelehnt, weil die vom Kunden gewählte Zahlungsart nicht verwendet werden kann und bietet AIMOTION gleichzeitig eine andere Zahlungsart an, so gilt dies als Ablehnung der Bestellung des Kunden und als neues Angebot, welches der Kunde annehmen kann.
  4. Der Bestellvorgang über den Online-Shop umfasst insgesamt 4 Schritte: • gewünschte AIMOTION-Komponenten in den Warenkorb legen Informationen zu Lieferung und Zahlung eingeben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung aktiv zustimmen die Bestellung über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ absenden
  5. Indem der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Aufträge auch per E-Mail entgegengenommen und bearbeitet werden. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der E-Mail-Übertragung Missbräuche nicht auszuschließen sind. AIMOTION ist nicht in der Lage, E-Mail-Aufträge auf die Richtigkeit des Absenders und ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Dessen ungeachtet bittet der Kunde AIMOTION, solche elektronischen Aufträge zur Ausführung anzunehmen. AIMOTION wird von jeder Haftung und allen Regressansprüchen freigestellt, die aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung des Übermittlungssystems entstehen.

 

§ 5 Preise – Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Sofern keine Abholung vereinbart ist, gelten die Preise ab Hamburg, zuzüglich Verpackung und den tatsächlich anfallenden Transportkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei Geschäften innerhalb Deutschlands in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für Lieferungen innerhalb der europäischen Union oder in Drittländer gelten abweichende gesetzliche Umsatzsteuer-Bestimmungen, denen zufolge keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
  3. Der Abzug von Skonto ist nicht gestattet, es sei denn, dieser ist ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
  4. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Wird Vorkasse vereinbart, deckt diese das Risiko der Aufwendungen ab, das AIMOTION durch Vertragsverpflichtungen bei seinen Zulieferern eingeht.
  5. Die Vergütung für Programmier-Dienstleistungen („Programmierungen“) erfolgt nach Vereinbarung oder nach Zeitaufwand zu den von AIMOTION vor oder bei Vertragsschluss mündlich oder in Textform bekanntgegebenen Stundensätzen gemäß dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis. Materialaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
  6. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten des Personals von AIMOTION werden wie Leistungszeiten vergütet. Dem Kunden steht es jedoch frei nachzuweisen, dass durch die Wartezeit AIMOTION keine Kosten entstanden sind. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gemäß dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis in Rechnung gestellt.
  7. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Etwaige Abzüge durch Bankgebühren trägt der Kunde; dies gilt insbesondere für den Handel mit Kunden in Nicht-Euro-Ländern.
  8. Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten bei Online-Bestellungen werden auf der Website im Rahmen des Bestellvorgangs dargestellt.
  9. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Voraussetzungen und die Folgen des Zahlungsverzugs. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. AIMOTIONs Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt hiervon unberührt.
  10. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AIMOTION anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferzeit, Lieferverzug

  1. Die Vereinbarung von Lieferfristen setzt die ausdrückliche Bestätigung durch AIMOTION in Schriftform voraus.
  2. Die Einhaltung von AIMOTIONs Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. So liegt die Zustellmöglichkeit von Paketen stets in dessen Verantwortungsbereich. Im Fall von Vor-Ort-Programmierdienstleistungen hat der Kunde die Geräte und Anlagen so vorzubereiten, dass AIMOTION die Programmierung ohne Hindernisse vornehmen kann. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass am Programmierort die Komponenten mit Spannung versorgt sind und – falls erforderlich für die Programmierung – ausreichend leistungsstarkes Internet vorhanden ist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit aus der andauernden Geschäftsbeziehung im Rückstand ist, ruht die Leistungsverpflichtung von AIMOTION.
  4. AIMOTION ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AIMOTION berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  6. Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzugs vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
  7. Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches von AIMOTION und seinen Lieferanten liegt, wie z. B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Feuer- oder Explosionsschäden, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist jeder Teil berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Sofern AIMOTION verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die AIMOTION nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird AIMOTION den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird AIMOTION unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn AIMOTION ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder AIMOTION noch den/die Zulieferer ein Verschulden trifft oder AIMOTION im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
  9. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Gerät AIMOTION schuldhaft in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes der verspätet gelieferten Ware. AIMOTION bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
  10. Die Rechte des Käufers gem. § 10 dieser AGB sowie die gesetzlichen Rechte von AIMOTION, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

 

§ 7 Gefahrenübergang, Verpackungs- und Versandkosten

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Werk Hamburg vereinbart. AIMOTION liefert die Produkte an den Kunden („Versendungskauf“) oder stellt sie zur Abholung in den AIMOTION-Geschäftsräumen, Offakamp 9D, 22529 Hamburg, bereit. Die Montage erfolgt durch den Kunden bzw. von ihm beauftragte Fachfirmen.
  2. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, ist AIMOTION berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Wahl des Transportunternehmens, Versandweg, Verpackung, etc.) selbst zu bestimmen. Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt gleichfalls der Kunde.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über; bei Selbstabholung ist dies ab Werk Hamburg. Auch beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

 

§ 8 Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen

  1. Für bestimmte Produkte von AIMOTION können Ausfuhrkontrollvorschriften und -gesetze gelten, insbesondere solche der UN, der EU und der USA (“Exportkontrollvorschriften“), welche die Ausfuhr oder die Verbreitung bestimmter Produkte oder Technologien in bestimmte Länder verbieten.

  2. Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen, entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung und Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht in angemessener Zeit erteilt, ist AIMOTION auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. zurückzutreten, ohne deswegen gegenüber dem Kunden oder Endkunden zu haften.

  3. Jegliche Verpflichtung von AIMOTION zum Export, Re-Export oder Transfer von Produkten sowie technische Unterstützung, Training oder Vergleichbares, ist vorbehaltlich derartiger Exportkontrollvorschriften. Gegebenenfalls werden solche Exportkontrollvorschriften die Lizenzerteilung und Lieferung von Produkten und Technologien durch Personen bedingen, die der Gerichtsbarkeit der für Exportkontrollvorschriften zuständigen Behörden unterliegen.

  4. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. AIMOTION ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von ihren eigenen Vorlieferanten zu beschaffen.

  5. Der Kunde gewährleistet, dass er alle Einschränkungen der Exportkontrollvorschriften oder Auflagen und Genehmigungen in Bezug auf den Export, den Re-Export und den Transfer beachten wird. Der Kunde hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass kein Kunde, Käufer oder Endnutzer gegen Exportkontrollvorschriften verstößt. Der Kunde wird AIMOTION von jeglichen direkten, indirekten Schäden, Verlusten und Kosten (inklusive Rechtsverfolgungskosten) und Geldstrafen sowie -bußen und von jeglicher sonstigen Haftung freistellen, die aus einem Verstoß des Kunden oder seiner Kunden entstehen. Der Kunde erkennt an, dass die Verpflichtungen aus diesem Vertrag über eine Beendigung vertraglicher Abreden, unter denen Produkte, Software oder Technologien geliefert werden, hinaus gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Vertrag und sonstigen vertraglichen Abreden geht dieser Vertrag vor.

 

§ 9 Rügeobliegenheit, Bestätigung von Programmierleistungserbringung

  1. Der Kunde hat die AIMOTION-Komponenten unverzüglich nach Anlieferung bzw. nach Abholung ab Werk Hamburg daraufhin zu prüfen, ob sie einwandfrei und für den vereinbarten Einsatzzweck geeignet sind. Etwaige bei der Prüfung erkennbare Mängel an gelieferten oder abgeholten AIMOTION-Komponenten sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs (6) Werktagen nach Erhalt der Komponenten, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Bestelldaten anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die AIMOTION-Komponente als genehmigt. Voraussetzung für eine Anerkennung irgendeiner Beanstandung ist die sachgemäße Lagerung der AIMOTION-Komponenten nach Erhalt.
  2. Ist auch ein Vertrag über eine Programmierung von AIMOTION-Komponenten geschlossen worden, kann AIMOTION vom Kunden nach der Leistungserbringung – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – schriftlich die Bestätigung der auftragsgemäßen Programmierung verlangen. In diesem Fall hat der Kunde die Bestätigung binnen sechs (6) Werktagen abzugeben; eine andere Frist kann vereinbart werden. Sofern die Programmierung noch nicht vollständig gemäß vereinbartem Auftrag durchgeführt worden ist, kann die Bestätigung bis zur vollständigen Durchführung verweigert werden.
  3. Als durchgeführt gilt eine Vor-Ort-Programmierdienstleistung, wenn der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person das von AIMOTION erstellte Arbeitsprotokoll unterzeichnet und mit seiner Unterschrift die ordnungsgemäße Funktion der programmierten Komponenten / Netzwerke bestätigt.
  4. Beim Versand von für den Kunden werkseitig programmierten AIMOTION-Komponenten gilt deren auftragsgemäße Programmierung als bestätigt mit Ablauf von sechs (6) Werktagen nach Erhalt der Komponenten, es sei denn, der Kunde macht innerhalb dieser Frist Funktionsfehler geltend.
  5. Nachträgliche Änderungen der Programmierung sind nach Erfüllung der Programmierdienstleistung über den kostenpflichtigen AIMOTION-Telefonsupport oder im Rahmen eines kostenpflichtigen Programmier-Folgeauftrags möglich.

 

§ 10 Warenbeschaffenheit, Mängelgewährleistung

  1. Innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Ware kann der Kunde Mängelansprüche geltend machen, die sich jedoch lediglich auf die von AIMOTION erhaltenen Komponenten / Geräte beziehen dürfen, nicht auf gemäß § 9 bestätigte Programmier-Dienstleistungen.
  2. Voraussetzung für die Erhebung von Mängelansprüchen ist, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB i. V. m. § 9.1 dieser AGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zudem hat der Kunde seinen Mangelanspruch schriftlich anzuzeigen, indem er das ihm von AIMOTION zugesandte Reklamationsformular ausfüllt und die beanstandete(n) Komponente(n) AIMOTION zur Prüfung zusendet.
  3. Der Kunde ist für eine sachgerechte Montage der AIMOTION-Produkte und etwaige durch nicht sachgerechte Montage verursachte Fehler verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der Kunde einen Fachbetrieb mit der Montage beauftragt. In diesem Fall ist der Fachbetrieb für durch oder im Rahmen der Montage entstehende Beschädigungen verantwortlich. AIMOTION steht für Montagefehler Dritter oder durch unsachgemäße Montage entstandene oder später entstehende Beschädigungen nicht ein.
  4. Grundlage von AIMOTIONs Mängelhaftung ist primär die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur ausdrückliche, schriftlich von AIMOTION bestätigte Festsetzungen mit dem Kunden. Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte.
  5. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
  6. Soweit ein Mangel vorliegt, ist AIMOTION nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung/Neuerstellung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung ist AIMOTION verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde. Nach erfolgreicher Ersatzlieferung hat der Kunde AIMOTION die beanstandete Ware zurückzugewähren.
  7. Zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung muss AIMOTION eine angemessene Frist eingeräumt werden, deren Dauer sich im Einzelfall nach dem Umfang des angezeigten Mangels sowie den Anforderungen an dessen Beseitigung bemisst.
  8. Der Kunde hat die zurückzugebenden AIMOTION-Komponenten vorsichtig zu behandeln und sorgsam zu verpacken, so dass ein Transport ohne Beschädigung ermöglicht wird.
  9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ein Fehlschlag der Nacherfüllung liegt erst nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen vor.
  10. Hat der Kunde AIMOTION wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel AIMOTION nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde allen AIMOTION entstandenen Aufwand zu ersetzen.
  11. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate, gerechnet ab Übergabe bzw. Ablieferung der bezogenen Waren.

 

§ 11 Kulanzrichtlinien

  1. AIMOTION behält sich vor, im Ausnahmefall freiwillig Ware vom Kunden zurückzunehmen. Hierbei gelten folgende Bestimmungen: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem und verkaufsfähigem Zustand. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine Rückerstattung in Höhe des Warenwertes, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr. Die Wiederanlagerungsgebühr beträgt pauschal 25,00 € exkl. MwSt., sofern nicht ein anderer Wert anlässlich der Rücknahme vereinbart wird. Bei mehr als 10 zu prüfenden Geräten werden 15 % des Netto-Kaufpreises pro eingesandtem Gerät berechnet.

 

§ 12 Haftung / Schadenersatz

  1. AIMOTION haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AIMOTION. Soweit AIMOTION keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  2. AIMOTION haftet nicht für direkte, indirekte oder zufällige Schäden oder für Folgeschäden, für entgangene Gewinne oder für Geschäftsunterbrechungen, die auf der Nutzung oder fehlenden Nutzungsmöglichkeit von Telekommunikations- und Netzwerkdiensten beruhen. Das gilt auch dann, wenn AIMOTION von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.
  3. AIMOTION haftet auch nicht dafür, dass die Datenübertragung über die AIMOTION-Komponenten ohne Abbrüche oder fehlerfrei funktioniert. AIMOTION übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für etwaige Schäden, die durch Fremdeinwirkung auf das System des Kunden oder beim Vorgang der Datenübertragung zwischen dem Kunden und AIMOTION oder über die AIMOTION-Komponenten entstehen.
  4. AIMOTION haftet nicht für Software externer Anbieter und auch nicht dafür, dass diese auf den AIMOTION-Komponenten funktioniert. Ferner haftet AIMOTION nicht dafür, dass bei dem Kunden die erforderlichen technischen Anforderungen gegeben sind. Dem Kunden ist insbesondere bekannt, dass Voraussetzung für die Inbetriebnahme und Nutzung von AIMOTION-Komponenten mit Internetfunktion ein Router mit W-LAN mit ausreichender Reichweite/Stärke ist. Der Kunde muss selbst dafür Sorge tragen, dass die technischen Voraussetzungen bei ihm vorliegen oder hergestellt werden.
  5. Sind Planung, Beratung und/oder Programmierungen durch AIMOTION erbracht worden, hat der Kunde sich an die Planung zu halten und Abänderungen nur mit Zustimmung von AIMOTION vorzunehmen. AIMOTION haftet nicht für Schäden, welche auf einer eigenmächtigen Abweichung des Kunden von den Vorgaben zurückzuführen sind. Darüber hinaus übernimmt AIMOTION keine Haftung für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung der Software durch den Kunden, insbesondere auf eine fehlerhafte Durchführung von erforderlichen Updates, zurückzuführen sind.
  6. AIMOTION haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern AIMOTION schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine solche liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende gesetzliche Haftung u. a. nach dem Produkthaftungsgesetz.
  8. Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften; im Übrigen gilt § 10 Ziffer 11.
  9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von AIMOTION ausgeschlossen.

 

§ 13 Produktinformationen, Empfehlungen

  1. Wenn AIMOTION über die Eigenschaften der verkauften Produkte oder über sonstige Umstände Auskunft gibt oder wenn AIMOTION einen technischen Rat oder eine Empfehlung erteilt, geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Solche Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Schadensersatzansprüche können insoweit AIMOTION gegenüber nicht geltend gemacht werden.

 

§ 14 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. AIMOTION behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist AIMOTION berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In der Zurücknahme der Kaufsache durch AIMOTION liegt ein Rücktritt vom Vertrag. AIMOTION ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde AIMOTION unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit AIMOTION Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AIMOTION die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den AIMOTION entstandenen Ausfall.

  3. Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und angemessen zu versichern.

  4. AIMOTION verpflichtet sich, die AIMOTION zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt AIMOTION.

 

§ 15 Datenspeicherung

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass AIMOTION firmen- und personenbezogene Daten des Kunden speichert, bearbeitet und – soweit zur Erfüllung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung üblich und/oder erforderlich – Dritten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übermittelt, Die Daten werden zudem zur Pflege der Kundenbeziehungen verwendet, sofern der Kunde dem nicht gemäß § 28 Abs. 4 BDSG widerspricht.
  2. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, können Vertragsdaten zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden an Dritte, insbesondere an Warenkreditversicherungen, übermittelt werden, deren Ergebnisse auch anderen Dritten zur Verfügung gestellt werden können.
  3. Im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen, die Artikel beinhalten, die selektiven Vertriebssystemen einzelner Hersteller unterliegen, kann es darüber hinaus erforderlich sein, personenbezogene Daten (Name, Adresse, Lieferdaten) zu verarbeiten und an den entsprechenden Hersteller oder von diesem beauftragte Dritte zu übermitteln.

 

§ 16 Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Es wird die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg bzw. des Landgerichts Hamburg vereinbart. AIMOTION ist jedoch berechtigt, Klage auch am Geschäftssitz des Kunden oder vor anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen Gerichten zu erheben.

  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von AIMOTION.

 

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung in jeglicher Hinsicht möglichst nahekommt.

 

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